Hausordnung

rubinion area 91 sowie Bestandsbau, Rötelbachstraße 91, Ulm – Einsingen

Der Zutritt zum Gebäude area 91 ist 24 / 7 möglich.

Im Bestandsbau gelten folgende Öffnungszeiten: täglich 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr Zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr ist der Bestandsbau alarmgesichert.

Die Arbeitsbereiche sind aufgeräumt und ordentlich zu verlassen.

Die Lichter des Arbeitsbereiches sind zu löschen, die ungenutzten Geräte, sind nach Gebrauch vom jeweiligen Nutzer vor Verlassen der Büros bzw. des Gebäudes auszuschalten.

Die Toiletten und Waschräume sind entsprechend zu nutzen. Auf Sauberkeit ist wie üblich zu achten. Nach Gebrauch der Duschen sind diese ordentlich zu verlassen. Es liegt ein Fliesen-Abzieher zum Trocknen der Fliesen in der Dusche bereit. Die feuchten Handtücher sind mitzunehmen und nicht im Gebäude zu trocknen.

Fenster zum Lüften bitte ganz öffnen. Es wird darum gebeten, dies regelmäßig zu tun. Spätestens vor Feierabend sind alle Fenster zu schließen.

Für Garderobe und private Gegenstände besteht keine Haftung.

Die Arbeitslautstärke ist dem jeweiligen Bereich anzupassen. Grundsätzlich ist aufeinander Rücksicht zu nehmen. Das EG ist ein eher belebter Arbeitsbereich, im 1. OG der beruhigte. Zu Pausenzwecken bietet sich der Lounge-Bereich im 2. OG an. Darüber hinaus ist der Konferenzraum für Diskussionen und größere Besprechungen buchbar.

Gebrauchtes Geschirr bitte direkt in die Spülmaschine räumen. Der Kühlschrank ist sauber zu halten. Dies gilt speziell für verderbliche Ware. Es gelten die Regeln der Mülltrennung. In den gemieteten Schließfächern darf keine verderbliche Ware gelagert werden.

Bürotische und Ablagen werden nur gereinigt, wenn diese frei von Utensilien sind. Deshalb ist auf Ordnung zu achten. Geschirr und Flaschen nach Arbeitsende bitte aufräumen.

Verunreinigungen sind umgehend zu säubern und im Sekretariat zu melden, so dass, falls notwendig, eine professionelle Reinigung veranlasst werden kann.

Das Internet darf keinesfalls für ungesetzliche Zwecke missbraucht werden.

Keine privaten Pflanzen und ebenso keine privaten Elektrogeräte, ausgenommen sind Rechner und Monitore, im Gebäude unterbringen, außer nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung der rubinion AG. An den Wänden und Möbeln darf nichts befestigt werden (keine Kleber, Schraub- oder Reiszwecken-Löcher etc.).

Die rubinion AG übernimmt keine Haftung für Schäden an den elektrischen Anlagen der Raumnutzer. Diese sind als Errichter und Betreiber ihrer eigenen Anlagen gemäß

Betriebssicherheitsverordnung §4 (BetrSichV) verpflichtet, ausschließlich geprüfte und freigegebene Arbeitsmittel zu verwenden.

Parken ausschließlich auf den ausgewiesenen rubinion Parkflächen. Nicht auf der Straße oder vor der Haustüre. Im hinteren Außenbereich befindet sich der Fahrradabstellplatz. Ausschließlich dort werden Fahrräder abgestellt. Es ist untersagt, Räder in die Büros oder in das Gebäude zu stellen. Das Laden von Fahrrad-Akkus im Gebäude ist untersagt, grundsätzlich darf kein Fahrrad-Akku ins Gebäude eingebracht werden (Brandgefahr).

Der Platz und der zugehörige Aschenbecher für Raucher befinden sich im Außenbereich. Nicht vor der Haustüre rauchen. Im gesamten Gebäude ist es untersagt, offenes Feuer zu entfachen, entsprechend auch keine Kerzen anzuzünden.

Problem-Meldungen per Mail an area91@rubinion.de Ulm, 14.06.2023